Tel. 0531-122 64 036
Geschäftsbedingungen
A. Allgemeines
Meine nachstehenden Geschäfts- und Lizenzbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkenne ich nicht an; es sei denn, ich habe ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
B. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
1. Angebote und Preislisten sind grundsätzlich freibleibend. An verbindliche Angebote bin ich 28 Tage nach Zugang beim Kunden gebunden. Zusätzliche Leistungen bedürfen eines neuen Angebotes. Leistungsbeschreibungen auf Websites, Anzeigen, in Print-Werbung und Auftragsbestätigungen haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
2. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit meiner schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Gleiches gilt für Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen.
3. Die an mich erteilten Aufträge sind Urheberwerkverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten gerichtet sind.
4. Im Rahmen des Auftrags besteht für mich Gestaltungsfreiheit. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
C. Termine, Fertigstellungsfristen und Abnahme
1. Die Übersendung meiner Arbeiten sowie der Vorlagen des Kunden erfol auf Gefahr des Kunden.
2.Termine und Fertigstellungsfristen sind unverbindlich, es sei denn ich habe diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
3.Termine und Fertigstellungsfristen verlängern sich bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere von mir nicht verschuldete Ereignisse um die Dauer der Verzögerung. Der Kunde wird in diesem Fall von mir benachrichtigt.
4. Setzt mich der Kunde, nachdem ich in Verzug geraten bin, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Die Erklärung des Rücktritts muss bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist erfolgen.
5. Der Kunde hat die von mir präsentierten und/oder gelieferten Arbeiten und Werke abzunehmen. Fordere ich den Kunden zur Abnahme auf, so gelten die Arbeiten und Werke als abgenommen, wenn der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach meiner Aufforderung die Abnahme erklärt oder schriftlich Mängel vorträgt.
6. Mit Genehmigung der Entwürfe und Reinzeichnungen übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Korrekturlesen wird ausdrücklich niemals inklusive angeboten.
D. Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Soweit ausdrücklich keine Vergütung vereinbart worden ist, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen AGD. In der Vergütung sind meine Leistungen und die Einräumung von Nutzungsrechten enthalten.
2. Die Vergütung ist nach Abnahme der Arbeiten und Werke fällig und ohne Abzug zahlbar. Werden die beauftragten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von mir hohe finanzielle Vorleistungen, so sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten:
Ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Abnahme der ersten Entwürfe, ein Drittel bei Abnahme.
3. Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich in der gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder gesonderten schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind
bin ich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gem. § 288 BGB zu fordern. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist berechtigt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
6.Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mir anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
E. Nutzungsrechte
1.Alle meine gestalterischen Leistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) unterliegen unabhängig von ihrer Form dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung an meinen Gestaltungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, etc.) ein einfaches, nicht exklusives, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Verwendung zu dem vereinbarten Zweck eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht kann nicht an Dritte übertragen werden, es sei denn es wird eine gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart.
3. Meine Gestaltungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, etc. ) dürfen ohne meine ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder in sonstiger Weise bearbeitet werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen - ist unzulässig. Digitale Werke werden nur gegen gesonderte Vergütung überlassen und dürfen nur nach meiner vorheriger Zustimmung geändert werden.
4. Ich habe das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken, bei Veröffentlichung und Abbildung meiner Werke als Urheber genannt zu werden.
5. Von allen Arbeiten und Werken überlässt mir der Kunde eine angemessene Anzahl einwandfreier Belege. Ich bin berechtigt, diese Muster und sonstigen Arbeiten und Werke zur Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
6. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Absätze 1-4 berechtigt mir, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung vom Kunden zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, ist die übliche Vergütung nach dem Tarifvertrag SDSt/AGD zugrunde zu legen. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens.
7. Vorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
F. Sonder- und Fremdleistungen
1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Fehlerlesen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand gegen gesonderte Vergütung erbracht.
2. Fremdleistungen werden nur aufgrund gesonderter Absprache mit dem Kunden und auf Rechnung
des Kunden vergeben. Soweit genehmigte Fremdleistungen von mir im Namen des Kunden vergeben werden, stellt der Kunde mich von sämtlichen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.
3.Auslagen für technische Nebenkosten (spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Reproduktion, Satz und Druck etc.) sind vom Kunden zu erstatten.
4. Reisekosten und Spesen sind mit dem Kunden abzusprechen und von diesem zu erstatten.
G. Korrektur, Produktionsüberwachung
1.Vor Ausführung der Vervielfältigung sind mir Korrekturmuster vorzulegen.
2. Die Produktionsüberwachung bedarf der gesonderten Vereinbarung. In diesem Fall sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und beteiligten Dritten entsprechende Anweisungen zu geben.
H. Gewährleistung und Haftung
1. Soweit ein von mir zu vertretender, nicht unerheblicher Mangel vorliegt, der nicht die künstlerische Gestaltung des Werkes betrifft, und der Kunde Nacherfüllung verlangt, sind wir wahlweise zur Mängelbeseitigung oder zur Neuherstellung berechtigt. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt oder ich nach Setzung einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, zur Nacherfüllung nicht in der Lage sind, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Die Erklärung des Rücktritts muss bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist erfolgen. Nach dieser Frist kann er allein Minderung der Vergütung verlangen. Schadensersatzansprüche können nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder einer wesentlichen Pflichtverletzung geltend gemacht werden.
2. Soweit sich nachstehend (Abs. 3 und Abs. 4) nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Ich hafte deshalb nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
3. Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, hafte ich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4. Sofern ich schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletze, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Im übrigen ist sie gemäß Absatz (2) ausgeschlossen.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme des Werkes.
6. Ich hafte nicht für die wettbewerbsrechtliche
und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit unserer Gestaltungen und Werke. 7. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieses auch für unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Es erfolgt keine Haftung bei Schaden durch Fremdsoftware und keinerlei Garantie für Fremdsoftware.
8. Bei der Erstellung von Impressums-Texten und Datenschutzerklärungen greife ich auf sogenannte Generatoren aus dem Internet zu. Diese Generatoren ersetzen keine Rechtsberatung; es erfolgt ausdrücklich keine Rechtsberatung - in welcher Form auch immer - durch mich.
I. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Texte fachlicher Inhalte, FTP-Zugangsdaten, Fotos, Logos, Grafiken und sonstige eigene Beiträge, die zur Erfüllung seines Auftrags notwendig sind, fristgerecht und unter Einräumung sämtlicher zweckentsprechender Nutzungsrechte zu liefern.
2. Verzögert sich der die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann ich eine angemessene Erhöhung unserer Vergütung verlangen und bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz Schadensersatz verlangen.
3. Ist der Kunde zur Verwendung der mir überlassenen Vorlagen nicht berechtigt, stellt er mich von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
4. Originale verbleiben in meinem Eigentum. Sie sind in Ermangelung anderer Absprachen an mich nach angemessener Frist zurückzugeben.
5. Bei Projekten mit mehreren Ansprechpartnern verschiedener Abteilungen bestimmt der Auftraggeber mit Auftragserteilung einen festen Ansprechpartner, über den Abwicklung und Entscheidungen laufen.
J. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Anwendbares Recht
1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Braunschweig Gerichtsstand; ich bin jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Braunschweig Erfüllungsort.
3. Für diese Geschäftsbeziehungen und für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen mir und dem Kunden
ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
K. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sollen in der Weise umgedeutet werden, dass der mit Ihnen beabsichtigte rechtliche und wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
JAN EHRICH
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